Mitglied werden

Mitglied kann unabhängig vom Alter jeder werden der Hilfe braucht, aber auch jeder, der helfen möchte. Helfer und Hilfesuchende sollten Mühlheimer Bürger sein. Es können nur kleine Hilfeleistungen erbracht werden, Tätigkeiten die gewerblich angeboten werden, können nicht ausgeführt werden. Wir können keine Dienste leisten, die von Pflegediensten erbracht werden.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab 1. April 2019 im Jahr:
 – € 10,00 Einzelbeitrag pro Person, Alleinerziehende mit maximal 2 Kindern oder Jugendlichen bis 18 Jahren.
 – € 18,00 Eheleute, Lebenspartner in Wohngemeinschaft und Familien mit maximal 2 Kindern oder Jugendlichen
—————bis 18 Jahren.

Die Helfer erhalten keine Entlohnung, sondern Zeitgutschriften, die sie – wenn sie selbst einmal Hilfe brauchen – einlösen können.

Mitglieder ohne Zeitgutschriften zahlen bei Hilfeleistungen eine geringe Verwaltungsgebühr. Um einen Teil der hohen Kosten für Versicherung, Telefon und Büro zu decken muss die BSHM einen Verwaltungskostenbeitrag erheben. Zur Zeit beträgt die Verwaltungsgebühr für die erste Stunde der Hilfeleistung € 2,50, jede weitere angefangene Stunde € 1,50.

Wird beim Einsatz ein Fahrzeug benutzt, so beträgt der Kostenanteil pro gefahrenem Kilometer € 0,50. Der Helfer erhält davon 60%, 40% sind  für den Versicherungsschutz des Helfers erforderlich. Anfallende Parkgebühren sind separat zu begleichen.


Beitrittserklärung

Beitrittserklärung und SEPA-Lastschriftmandat

Bitte reichen Sie – falls Interesse besteht – auch unbedingt das Anlageblatt „Aktivitäten und Angebote“ mit ein.
Hier können Sie auswählen, in welchen Bereichen Sie aktiv die Bürger- und Seniorenhilfe unterstützen wollen.


Satzung und Datenschutzordnung der Bürger- und Seniorenhilfe e. V.

Satzung
Datenschutzordnung